Hauszins- und Abgabenschulden von Juden beim Kloster Schlüchtern

HStAM 83 Konsistorium Hanau Nr. 11251  
Laufzeit / Datum
1750 – 1760
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Bei Abhörung der Kellereirechnung des Klosters Schlüchtern aus dem Jahre 1760 sind folgende Juden dem Kloster noch Hauszins und Abgaben schuldig:
Zu Schlüchtern – Seelig und Lösers Sohn Isaac, Salomons Sohn Löw und Moses Liebmann für 1760, Mardochai für die Jahre 1756 – 1760 und Wolf für die Jahre 1757 – 1760. Die gemeine Judenschaft, die pro Jahr 1 Albus 1 Denar zahlen soll, schuldet für die Jahre 1750 – 1760 12 Albus.
Zu Mittelsinn schuldet Joseph die Abgaben für die Jahre 1750 – 1760.
Zu Hintersteinau schulden Hirsch und Israel die Abgaben der Jahre 1757 – 1760 und Joseph die der Jahre 1758 – 1760.
Zu Elm schuldet Abraham die Abgaben für 1758 – 1760 und Joel Katz muss noch für 1760 zahlen.

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 634.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hauszins- und Abgabenschulden von Juden beim Kloster Schlüchtern“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14680_hauszins-und-abgabenschulden-von-juden-beim-kloster-schluechtern> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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