Forderungen des Wolf Oppenheimer zu Hannover an die Landgrafen von Hessen-Rheinfels-Rotenburg

HStAM 70 Hessen-Rotenburgische Hofkanzlei Nr. 4441  
Laufzeit / Datum
1742 Mai 9 – Juni 5
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 11. Mai 1742 wendet sich der Schutzjude Jacob Wolf Oppenheimer zu Hannover an die dortigen großbritannischen Räte und erklärt, dass sein Schwiegervater, der Schutzjude Moses zu St. Goar, 1724 eine Forderung von 28788 Rtl. nebst rückständigen Zinsen an die Landgrafen von Hessen-Rheinfels-Rotenburg gehabt habe. Seine beiden nachgelassenen Söhne Juda und Elias hätten sich verpflichtet, diese und andere Aktiva ihres verstorbenen Vaters einzutreiben und, da obige Geldsumma in Güte nicht erfolgen wollen, sie bei den höchsten Reichsgerichten eingeklagt. Da die Schuldsumme nebst Zinsen sich demnach auf weit über 30 000 Rtl. belaufen hätte, wurde ein Vergleich mit Landgraf Wilhelm VIII. in Kassel geschlossen, wonach die auf 30 000 Rtl. begrenzte Summe in Kassel auszuzahlen und unter die vier nachgelassenen Söhne und die vier Töchter des Moses aufzuteilen sei, wovon die Söhne doppelte, die Töchter aber nur einfache Portiones der jüdischen Observantz nach bekommen. Folglich stünden ihm als Erbe seiner verstorbenen Frau 2500 Rtl., zu, auf deren Auszahlung er um so eher hoffen könne, wenn er ein Interzessionsschreiben der hannoverschen Räte, um das er bitte, bei Landgraf Wilhelm in Kassel vorlegen könne. Dem Gesuch ist eine, von dem bei der hannoverschen Justizkanzlei zur Übersetzung von hebräischen Texten und zur Revidierung von Rechnungen vereidigten Raphael Levi am 9. Mai 1742 verfertigte Übersetzung einer am Montag den 2. des Monats Elul im Jahr 484 von Moses Söhnen Juda und Elias abgegebene Erklärung beigefügt. Darin versichern beide, dass sie die Schuldverschreibungen der Landgrafen von Hessen-Rheinfels-Rotenburg aus dem Nachlass ihres Vaters Moses besitzen und listen die Forderungen, die einzutreiben sie sich verpflichtet haben, einzeln auf. Nach Erhalt der zu fordernden Summe und nach dem Abzug ihrer aufgewandten Kosten und einer Vergütung von 6 % für ihre Bemühungen, sofern solche nötig würden, soll das Geld anteilig unter allen Geschwistern aufgeteilt werden. Am 16. Mai 1742 geht ein Interzessionsschreiben zugunsten von Oppenheimer an die Geheimen Räte in Kassel und diese antworten darauf am 5 Juni, dass Oppenheimer, wenn er sein Anliegen in Kassel vortragen wolle, Gerechtigkeit widerfahren werden. Falsch sei allerdings seine Angabe, dass Landgraf Wilhelm sich jemals für die Sache interessiert oder gar den Vergleich vermittelt habe, da dieser mit dergleichen Dingen, zumahlen um eines Juden willen, sich nicht bemühen werde.

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 605.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Wolf Oppenheimer zu Hannover an die Landgrafen von Hessen-Rheinfels-Rotenburg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14651_forderungen-des-wolf-oppenheimer-zu-hannover-an-die-landgrafen-von-hessen-rheinfels-rotenburg> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/14651