Verpachtung des Judenschlachtgeldes auf dem Land in der Niedergrafschaft Katzenelnbogen
Stückangaben
Regest
Mitteilung der hessen-rheinfelsischen Samtkanzlei zu St. Goar an das Amt Rheinfels.
Nachdem das Judenschlachtgeld aufm Land denn Schutzjuden Jonas von Werlau und Mayer zu Patersberg auff 3 nacheinander folgende Jahren jährlich umb 15 fl. für g[nä]d[i]gste Herrschafft meistbiethenden verlassen worden, alß wird solches dem Ambt Rheinfelß zu seiner Nachacht sowohl bekannth gemacht alß demselben auffgegeben, beyde Schutzjuden dabey handzuhaben. […]
Ausstellungsort
St. Goar
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 597.
Indizes
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verpachtung des Judenschlachtgeldes auf dem Land in der Niedergrafschaft Katzenelnbogen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14642_verpachtung-des-judenschlachtgeldes-auf-dem-land-in-der-niedergrafschaft-katzenelnbogen> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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