Schutz der Juden im Amt Wittmarshof
Stückangaben
Regest
Der Amtmann Johann Christian Frohn zu Wittmarshof berichtet Landgraf Ernst Leopold von Hessen-Rheinfels-Rotenburg unter Beifügung des Judenedikts vom 27. Mai des laufenden Jahres, dass die Juden, die nicht innerhalb von zwei Monaten ihre Schutzbriefe vorlegen können, bei Strafe von 100 Rtl. von den Beamten ausgewiesen werden sollen. Nachdem aber solcher Gestalt das herrsch[aftliche] rheinfelsische hohe [Interesse] sehr geschmählert und diminuirt werden würde, über 2/3 Theile Schutz- und Federlappengeldes wegfallen würden, angesehen kaum der zehende Jude des Vermögens ist, daß er ein Auffnahms- oder Schutzbrief bezahlen undt lösen kann. Eben darum an denen hiesigen äußersten Grentzen denen Unvermögenden das Schutzbriefflösen zwar vorbehaltlich die Auffnahmslösegebühren gn[ä]d[i]gst erlaßen worden sind, damit sie imstande bleiben mögen, das wenige Schutz- und Federlappengeldt jährlich zur Rentherey abtragen zu können.Über diesen starcken Abgang das herrsch[aftliche] rheinfelßische Interesse auch offenbahr ist, daß die hessischen Juden in Mengedörffen gleich auf die hannoverische uslarische Seite zu wohnen übergehen, diesen von Uslar das hess[ische] Interesse zubringen, dem heßischen Amt und Unterthanen alßdann viel beschwer- und schädlicher fallen, weswegen eben dieser Punct auff beyden Landtagen von der Ritterschafft zu Contradiction kommen ist. Über das die Juden mit Vieh handeln und schlachten, Wahre denen Unterthanen zu Gelde machen, ihre Nahrung von diesen zu erkauffen, Geld ins Amt bringen, mehrentheills im Eichsfelde und Hannoverischen ihr Gewerbe mit Pferden und kleiner Waare treiben, solcher gestalt die Juden an diesen Gräntzen mehr nütz- alß schädlich sind. Angesichts solcher Umstände bittet Frohn um Weisung, wie er sich der Regierung Kassel gegenüber zu verhalten habe.
Am 5. Oktober 1735 teilt Landgraf Christian von Hessen-Rotenburg-Eschwege der Rotenburger Samtkanzlei aus Eschwege mit, dass er das Vorhaben der Kasseler Regierung unterstütze und die Ausweisung der schutzbrieflosen Juden billige. Frohns Argumente teile er nicht.
Ausfertigung
Ausfertigung vom 29. August 1735 mit aufgedrücktem Verschlusssiegel und Präsentation vom 25. September 1735. Ebenda, Konzept, Eschwege den 5. Oktober 1735
Ausstellungsort
Wittmarshof
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 586.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schutz der Juden im Amt Wittmarshof“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14632_schutz-der-juden-im-amt-wittmarshof> (aufgerufen am 26.11.2025)
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