Klage des Benedict zu Rodheim gegen Pfarrer Jungius wegen vier weggenommenen Gänsen
Stückangaben
Regest
Benedict zu Rodheim berichtet dem Reformierten Konsistorium in Hanau, dass Pfarrer Jungius zu Rodeheim von ihm den kleinen Zehnten gefordert und Gänse verlangt habe. Auf Benedicts Antwort, er wolle die Gänse liefern, wenn er dazu verpflichtet sei, sei der Pfarrer ohne seine Forderung beim Amt einzuklagen de facto zugefahren und mir vier Gänß unter der Herde selbst weggenommen.
Nun sei aber dem Konsistorium bekannt, dass kein hanauischer Schutzjude ein eigenes Haus haben darf und der Zehnt nicht von Personen, sondern von den Hofreiten erhoben wird. Außerdem könne er mit Zeugen beweisen, dass er, solange er in Rodheim wohne, nicht mehr als acht [Gänse] aufgezogen, die übrigen aber, von denen kein Zehnt zu zahlen sei, mit barem Geld gekauft habe. Er bittet daher, den Pfarrer anzuweisen, ihm sein Eigentum zurückzugeben. Auf dieses undatierte Gesuch hin weist das Konsistorium Pfarrer Jungius laut Dorsualvermerk vom 20. September 1731 an, sich mit Benedict zu vergleichen. In einem mit Präsentatum vom 10. Oktober versehenen Schreiben berichtet Benedict dem Konsistorium, dass er, wie bei der Schulinspektion in Rodheim mit dem Inspektor vereinbart, den Pfarrer aufgesucht habe, um sich mit ihm zu vergleichen. Dieser habe ihn jedoch mit harten Worten abgewiesen, erklärt der Inspektor habe ihm keine Weisung zu erteilen, auch habe er ihm die Gänse nicht nur des Zehnten wegen abgenommen, sondern auch, weil Benedict ihm vor einem halben Jahr ein Rind abgekauft und es mit zu leichten Louisdor bezahlt habe. Überdies seien ihm die Gänse in seine Gerste gegangen. Letzteres bestreitet Benedikt. Der Pfarrer habe die Gänse aus der Herde heraus zu sich nach Hause treiben lassen. Was die angeblich zu leichten Louisdor angehe, so hätte der Pfarrer diesen Mangel gleich reklamieren können und müssen.
Noch am gleichen Tage fordert das Konsistorium mit dem Hinweis, dass er in eigener Sache kein Richter sein könne, Jungius bei Strafe auf, Benedict die vier Gänse zurückzugeben.
Am gleichen Tag erklärt Pfarrer Jungius vor dem Amtman zu Rodheim, Benedikts Gänse seien ertappt worden, wie sie ihm in die Gerste gegangen seien und darauf seien vier Gänse von ihm unbekannten Jungen in seinen, des Pfarrers, Stall getrieben worden. Da Benedict seit Jahren Gänse aufziehe, ihm aber noch nie den Blutzehnten dafür gegeben habe und ihm überdies noch etwas für die zu leichten Louisdor schulde sowie einige Pfund Flachs, gedenke er die Gänse so lange zu behalten, bis seine Forderungen erfüllt seien.
Am 13. Dezember verteidigt sich Pfarrer Jungius erneut vor dem Konsistorium. Die Behauptung, er selbst, Jungius, habe die Gänse aus der Herde genommen, habe Benedikt vor dem Amtmann zurücknehmen müssen. Sie sei wohl auf den Einfluss des für Benedict die Schriftstücke aufsetzenden lutherischen Pfarrers Schwalbe zurückzuführen. Es folgen weitere Entschuldigungen des Pfarrers, der sich ungerecht verfolgt fühlt.
Archivangaben
Altsignatur
A. L. 1012 II Nr. 21
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 579.
Indizes
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Burgen, Schlösser, Herrenhäuser
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Historisches Ortslexikon
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Klage des Benedict zu Rodheim gegen Pfarrer Jungius wegen vier weggenommenen Gänsen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14625_klage-des-benedict-zu-rodheim-gegen-pfarrer-jungius-wegen-vier-weggenommenen-gaensen> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/14625