Klage des Nathan Meyer zu Bovenden gegen Christoph Ahlborn

HStAM 70 Hessen-Rotenburgische Hofkanzlei Nr. 3747  
Laufzeit / Datum
1692 November 1
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Vor den zur Visitation der Quart entsandten hessen-rheinfelsischen Räten klagt Nathan Meyer aus Bovenden gegen Christoph Ahlborn ebenda, der 13 oder 14 Jahre zuvor die Bürgschaft für die Bezahlung eines von Conrad Blum aus Gillersheim erworbenen Pferdes übernommen hat. Der Beklagte behauptet, bei Übernahme der Bürgschaft über 12 fl. noch minderjährig gewesen zu sein, erklärt Nathan habe die Forderung von einem ausländischen Juden namens Ruben übernommen und beruft sich unter anderem auf die Paragraphen 19, 20 und 24 der hessischen Judenordnung. Daraufhin wird ein Vergleich geschlossen und Ahlborn zur Zahlung von 5 1/2 fl. verurteilt.

Ausfertigung

Protokoll und Verteidigungsschrift von Ahlborn

Ausstellungsort

Bovenden

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 527.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Klage des Nathan Meyer zu Bovenden gegen Christoph Ahlborn“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14573_klage-des-nathan-meyer-zu-bovenden-gegen-christoph-ahlborn> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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