Anlässlich der Landesvisitation festgestellte Zahlungen und Klagen der Juden zu Bovenden
Stückangaben
Regest
Nachdem die zur Visitation entsandten hessen-rheinfelsischen Kommissare die Juden zu Bovenden vom 24. – 27. Oktober einzeln vernommen und zu ihrer Situation befragt haben, berichten sie Am 11./21. November aus Witzenhausen über die Vernehmung des Amtmanns über alle und jede Posten, insonderheit aber über das ungewöhnliche so viele Jahre von denen Juden genoßene super usurium […] Dieser kann den Empfang solcher übermässigen Zinß […] nicht leugnen, meint aber, dass es erlaubt sei, solchen Zins von den Juden zu nehmen, da […] dieselben mit solchen Geldern noch einen weit größern Nutzen suchen könten, sich auch niehmahlen darin geweigert, noch weigerten, weniger sich darüber beschwerten. Die Kommissare halten aber das Vorgehen des Amtmanns für rechtswidrig und auch dem Caßelischen fürstl[ichen] Edict schnurstrack entgegen und meinen, dass solche Capitalien billig zu confisciren seien. Sie stellen die Bestrafung der Erben des verstorbenen Amtmanns Kornzweig anheim. Im Übrigen hat die Judenschaft erklärt, dass Moses Heilbrunn und Abraham Franke etwas mehr Schutzgeld zahlen könnten und dass die Juden von dem ihnen zugewiesenen Totenhof, von dem sie 1 fl. entrichten, künftig mehr geben könnten.
Ausstellungsort
Bovenden
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 525.
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Anlässlich der Landesvisitation festgestellte Zahlungen und Klagen der Juden zu Bovenden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14571_anlaesslich-der-landesvisitation-festgestellte-zahlungen-und-klagen-der-juden-zu-bovenden> (aufgerufen am 25.11.2025)
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