Eisenhandel des Itzig Katzenstein zu Witzenhausen

HStAM 70 Hessen-Rotenburgische Hofkanzlei Nr. 4085  
Laufzeit / Datum
1669 Oktober 25 – 1671 Oktober 28/18
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Erlass der Landgräfin Hedwig Sophie von Hessen-Kassel an den Oberschultheiß zu Witzenhausen.
Zur Förderung der Eisenhämmer soll der Oberschultheiß ab dem 12. November des laufenden Jahres in vierteljährlichen Lieferungen pro Jahr insgesamt 50 Wagen mit Stabeisen, Pflugscharen und Radschienen vom Hammer zu Lippoldsberg abnehmen und gegen Rechnung an vermögende Eisenhändler, Schmiede und Juden in seinem Amt verteilen. Die Gelder dafür gehen an den Hüttenverlag. Im Gegenzug für die Abnahme des hessischen Eisens wird den Eisenhändlern erlaubt, nach Ausstellung eines entsprechenden Passes durch die Bergstube, auch mit fremdem Eisen (Stabeisen, Pflugscharen, Radschienen, Radnägel und Hufeisen) zu handeln. Eisenhändlern, Schmieden und Juden, die sich weigern, hessisches Eisen anzunehmen, soll der Eisenhandel ganz verboten sein. Ihr Anteil kann dann einem anderen Interessenten zugeteilt werden, und falls keiner vorhanden ist, über die Verteilung mit anderen Städten und Ämtern verhandelt werden.
Am 22./12. Dezember 1670 teilt der Oberschultheiß Laubinger zu Witzenhausen der rheinfelsichen Kanzlei mit, dass sich der auch mit Eisen handelnde Jude Itzig Katzenstein geweigert habe, den ihm zugedachten Anteil hessischen Eisens zu übernehmen, weil es wegen zu großer Brüchigkeit nicht absetzbar sei. Daher habe er den Eisenhandel dem dazu bereiten Witzenhäuser Schmied Hans Falmbden übertragen. Als dieser sich beschwert habe, dass Katzenstein weiter mit fremden Eisen handele, hat er diesem den Eisenhandel ganz verboten. Katzenstein habe sich aber nicht daran gehalten. Daher habe er in seiner Abwesenheit in seinem Haus 4 Zentner und 24 Pfund fremdes Eisen beschlagnahmen lassen. Obwohl Katzenstein sich darauf berufen wollte, dass seine Frau den Handel in seiner Abwesenheit ohne sein Wissen betrieben habe, das Eisen außerdem für Heiligenstadt bestimmt gewesen sei und er überdies einen vom Eisenfaktor in Kassel ausgestellten Handelspass besitze, gibt der Oberschultheiß das Eisen nicht heraus, zumal nicht der Eisenfaktor sondern die Bergstube den Handelspass hätte ausstellen sollen. Seine Erlaubnis, nach Bezahlung einer verwirkten Strafe das Eisen an Falmbden gegen einen mit diesem auszuhandelnden Preis abzugeben, lehnt Katzenstein ab, da er um seine Konzession zum Eisenhandel fürchtet. Die Verhandlungen in dieser Sache werden bis zum 28./15. Oktober 1671 weitergeführt.

Ausstellungsort

Kassel

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 485.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Eisenhandel des Itzig Katzenstein zu Witzenhausen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14531_eisenhandel-des-itzig-katzenstein-zu-witzenhausen> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/14531