Bericht der Stadt Gelnhausen auf eine Supplik der beiden Juden zu Ortenberg
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Regest
Bürgermeister und Rat zu Gelnhausen berichten Graf Philipp Ludwig von Hanau-Münzenberg auf sein die beiden Juden zu Ortenberg betreffendes Schreiben vom 10. Juli und die beiliegende Supplik der Juden wie folgt:
Was den ersten Punkt, die Schuldforderungen der Juden an Gelnhäuser Bürger angeht, so sähen es auch Bürgermeister und Rat am liebsten, wenn die Juden bezahlt und wir und andere ihres vilfaltigen An- und Nochlauffens einsmals geubrigt sein und pleiben mögten, daran dan wir an unserm möglichem Fleis biß anhero nichts erwinden haben laßen, auch furter zu thun gentzlichen gemeint sein.
Es ist richtig, dass die Juden mit Billigung und Vorwissen der Kurpfalz und der hanauischen Vormünder als Gelnhäuser Pfandherren zur Verhinderung des äußersten Verderbens der Gelnhäuser Bürger (darinnen gleichwol albereit irer vil onversehens geraten) abgeschafft wurden, diweil aus gehapter Erkundigung und gewißer Erfarung sovil befunden, das unsere Mitburger durch sie und iren freßenden Wucher vast erschepft und jhe lenger jhe beschwerlicher ausgesogen, wie sie dan bei e[uer] Gn[aden] Underthanen des Altenhaselauer Gerichts hierumb auch wenig Raths oder Nutzens geschafft und one Zweiffel daselbsten sowol als hie noch ausstendige Schulden haben.
Obwohl die Stadt mehr als 1000 Gulden zu gewöhnlichem Zins aufgenommen hat, um ihren Bürgern aus den Judenschulden und künftigem Schaden zu helfen (dennoch wir vermerckt, das die Juden mit den Kerben, darauf sie das geliehen Geldt und ufgelauffenen Wucher oft zuesammengeschnitten, also, das Wucher wieder Wucher getragen, auch sonsten und bevorab in den Rechnungen mit den Einfaltigen allerhandt onzimlichen Vortheil gebraucht), hat man doch feststellen müssen, dass die Judenschulden trotzdem gewachsen und viele Bürger mit Frau und Kindern ins Verderben geraten sind, also das man endlich das Mittel irer Hinwegschaffung von Not wegen fur die Handt hat nehmen mußen. Dabei ist Vorsorge getroffen worden, das inen, den Juden, zum Abzug und nochderhandt mit Einpringung irer alhie habenden Schulden zimliche Hielf, sovil nach Gelegenheit der Zeit und Personen immer beschehen mögen, alhie widerfaren und disfals e[uer] Gn[aden] itzige Undersaßen vor andern bedacht worden. Das man aber sie, die Juden, alle damals gentzlich hette bezalen kunden, ist (demnoch der Schulden vil, die auch andere mehr Juden dan die obberurte belangt) onmöglich gewesen. Die folgenden Bitten der Juden um Bezahlung und die Interzessionsschreiben des Grafen von Hanau-Münzenberg hat die Stadt durchaus nicht in den Wind geschlagen, sondern ihre Bürger in gemeiner Zunftversammlung und auch sonst nachdrücklich aufgefordert, sich der Schulden zu entledigen. Auch hat die Stadt nach unterschiedlichen Verhandlungen für etliche Bürger die Schulden bezahlt, ohne zu wissen, wann sie dieses Geld wiederbekommt. Die Juden klagen also zu Unrecht über Rechtsverweigerung. Damit der gute Wille sichtbar wird, will die Stadt alle Schuldner auffordern, die Juden bis zum nächsten gemeinen Stadtgebot zu bezahlen. Auch will sie das Heußlin des einen supplizierenden Juden zum Verkauf ausbieten lassen, doch soll es den Stadtprivilegien entsprechend nur ein Gelnhäuser Bürger und kein Ausmärker erwerben können.
Von zugunsten der Juden in Gelnhausen hinterlegtem Geld weiß man nichts, was jedoch die erwähnten Erben von Philipp Kuchler angeht, so leben sie zumeist in Frankfurt und unter weiter entfernten fremden Obrigkeiten und die Juden wissen, dass es nicht an der Stadt liegt, dass sie von den Erben noch nicht bezahlt wurden, sondern daran, dass man diese Erben bislang noch nicht zusammenbringen und auch von den Abwesenden keine hinreichenden Vollmachten erlangen konnte. Sobald die Erben und ihre Kreditoren sich in Gelnhausen einfinden, sollen auch die Juden benachrichtigt werden und ihnen soll, soweit es das vorhandene Vermögen erlaubt, zu ihrem Geld verholfen werden.
Was die Klage der Juden über ihre Verhaftung in Gelnhausen und den deswegen angeforderten Bericht angeht, so ist der jetzt in Ortenberg wohnende Jude Moschi im vergangenen Juni nach Gelnhausen gekommen und hat den derzeitigen Altbürgermeister Conrad Prescher ersucht, ihm zur Bezahlung seiner Forderungen an Carl Bopp zu verhelfen. Ihm wurde zugesagt, ihm noch am gleichen Tage zu seinem Geld zu verhelfen, zuvor aber sollte der Jude Bopp selbst zur Zahlung auffordern und, wenn dieser die Zahlung verweigerte, dies dem Altbürgermeister anzeigen. Daraufhin hat der Jude erklärt, nicht warten zu können und wollte auch selbst nicht mehr mit Bopp verhandeln. Auf eine Vermahnung hin ist er dann aber doch zu Bopp gegangen, und der hat zu zahlen versprochen, allein begert, er sollte ein Kleines warten, biß er seine Gest abfertige, welches der Jud zu thun sich gewegert und gesagt, er kunte nit warten, muste noch heim, und dabei weitter mit trutzigen Worten herausgefahren, er halte itzigen Burgermeister gleich so unduchtig als denjenigen, so ime schuldig seie, dan was man ime zuesage, werde nicht gehalten, man verheiße vil, halt wenig, wolt es sagen, wo er es solte, er halte zue handt Burgermeister, Hern und Schuldner einen wie den andern, es seie doch kein Glaub mehr bei inen, etc. Als man dies dem Altbürgermeister hinterbracht hat, wollte er es aufgrund seines vorigen Anerbietens zunächst nicht glauben und hat den Jungbürgermeister samt dem Rat Georg Gaudermann hingeschickt, um Fremde und Einheimische, die die Worte des Juden gehört hatten, vernehmen zu lassen. Dabei sind die von dem Juden (auch uber irer, der Zeugen, Verwarnung und Vermeldung, das man solches bei inen nicht ongestrafft hingehen ließe) geführten trotzigen Reden bestätigt worden, wie dies Leonhard Wiedmann, Bürger zu Frankfurt, Johann Keil, Bürger zu Butzbach, Ludwig Kuhl, Bürger zu Gelnhausen, sowie der Wirt bezeugen mit Anzeigung, das es jhe zuvil und der Jud sich gar onbescheidentlich wieder die Obrigkeit alhie gehalten und vernemen laßen. Daher wir verursacht, inen in Haften einzuziehen, da er auch, wo es ein ander auch unser Mitburger einer und nicht e[uer] Gn[aden] Undersas gewesen, noch etliche Tag seinem Verdienst nach hette pleiben mußen. Aber angesehen e[uer] Gn[aden] , darunter er seshafft, ist er uf seine Bit, auch etlicher anderer Juden Vorbit, dieweil ir Sabboth anginge, uf Erlegung funf Gulden sampt dem Schlosgelt noch deßelbigen Tags, welches sonst nicht beschehen were, ledig gelaßen, auch seiner Schulden bei gedachtem Carlen darauf alsbaldt gentzlichen entricht und bezalt worden, welches wol one diese Verhafftung geschehen were, da er, der Jud, selbst gewolt und sich nicht so unnutz gemacht, welches gleichwol bei diesem Moschi, Juden, nit seltzam, indem er doch seinem Vatter Joßlin, der sich etwas bescheidener pflegt zue halten, nicht nachfolgt. Bürgermeister und Rat hoffen, dass man ihnen aufgrund der geschilderten Umstände kein unbilliges Handeln vorwerfen kann, dagegen den Juden für seine wahrheitswidrige Schilderung der Vorgänge bestrafen und ihn anhalten wird, sich künftig, wenn er in Gelnhausen zu tun hat, gesitteter aufzuführen und Bürgermeister und Obrigkeit nicht zu beleidigen.
Datum Geilnhausen den 18ten Julii anno etc. 76. [...] Burgermeister und Rhat der Stat Geilnhausen.
Ausfertigung
mit aufgedrücktem Verschlusssiegel und Präs. vom 20. Juli 1576
Ausstellungsort
Gelnhausen
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 207.
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Quellen und Materialien
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Bericht der Stadt Gelnhausen auf eine Supplik der beiden Juden zu Ortenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14252_bericht-der-stadt-gelnhausen-auf-eine-supplik-der-beiden-juden-zu-ortenberg> (aufgerufen am 03.11.2026)
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