Absiedlung der Juden zu Wanfried
Stückangaben
Regest-Typ
ein am 7. September 1733 beglaubigter Auszug aus dem Wanfrieder Salbuch von 1568
Regest
In dem auf dem Rathaus zu Wanfried verwahrten Salbuch aus dem Jahre 1568 heißt es im Abschnitt über das Schutzgeld der Juden, dass seit wenigen Jahren auf landgräflichen Befehl etlichen Juden erlaubt wurde, in dem Dorf Wanfried zu wohnen. Derzeit sind es zwei, die dem Landgrafen jährlich 4 fl. Schutzgeld zahlen müssen. Dazu leben in Wanfried derzeit acht fremde Juden von außerhalb, die weder Haus noch Hof und auch sonst nicht viel haben, gleichwohl aber das Gemeindegut wie Holz und Feld, Wasser und Weide – oft sogar mehr als andere - nutzen, Sie zahlen dem Landgrafen jährlich 5 Albus Schutzgeld.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 140.
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Absiedlung der Juden zu Wanfried“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14185_absiedlung-der-juden-zu-wanfried> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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