Zentgericht Habitzheim beurkundet Buße für den Juden Samuel von Gundernhausen
Stückangaben
Regest
Vor dem Zentgericht Habitzheim wird beurkundet, daß der Jude Samuel von Gundernhausen eine Buße von 1 Gulden 18 Albus zahlen soll, weil er den Balthasar Stock zu Groß-Zimmern beschuldigt hat, er habe falsche Briefe geschrieben. Der Jude Mosche zu Habitzheim soll 2 Gulden 6 Albus zahlen, weil er den Georg Schreiner einen Schelm gescholten habe. Hans Weimar wird mit einer Buße von 7 1/2 Albus belegt, weil er mit einem Beil nach einer Jüdin geworfen hat. Der Jude Mosche schließlich soll außerdem 1 Gulden 18 Albus zahlen, weil er "sehr über den Wein gefluchet".
Art
Bucheintrag, 18. Jh., Pap.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Zentgericht Habitzheim beurkundet Buße für den Juden Samuel von Gundernhausen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13776_zentgericht-habitzheim-beurkundet-busse-fuer-den-juden-samuel-von-gundernhausen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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