Zentgericht Habitzheim beurkundet Buße für den Juden Samuel von Gundernhausen

HStAD C 4 Nr. 112/1 Bl. 33-33v  
Laufzeit / Datum
1620
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Vor dem Zentgericht Habitzheim wird beurkundet, daß der Jude Samuel von Gundernhausen eine Buße von 1 Gulden 18 Albus zahlen soll, weil er den Balthasar Stock zu Groß-Zimmern beschuldigt hat, er habe falsche Briefe geschrieben. Der Jude Mosche zu Habitzheim soll 2 Gulden 6 Albus zahlen, weil er den Georg Schreiner einen Schelm gescholten habe. Hans Weimar wird mit einer Buße von 7 1/2 Albus belegt, weil er mit einem Beil nach einer Jüdin geworfen hat. Der Jude Mosche schließlich soll außerdem 1 Gulden 18 Albus zahlen, weil er "sehr über den Wein gefluchet".

Art

Bucheintrag, 18. Jh., Pap.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Zentgericht Habitzheim beurkundet Buße für den Juden Samuel von Gundernhausen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13776_zentgericht-habitzheim-beurkundet-busse-fuer-den-juden-samuel-von-gundernhausen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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