Beurkundung einer Buße des Zentgericht Habitzheim über den Juden Salomon zu Habitzheim

HStAD C 4 Nr. 112/1 Bl. 31-31v  
Laufzeit / Datum
1619
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Vor dem Zentgericht Habitzheim wird beurkundet, daß der Jude Salomon zu Habitzheim eine Buße von 1 Gulden 18 Albus zahlen solle, weil er zu Groß-Zimmern gesagt habe, Philipp Keller reite das Pferd weg wie ein Dieb und Schelm. Eine gleiche Summe soll er zahlen, weil er Heinrich Kempel blutrünstig geschlagen hat. Letzterer soll 22 1/2 Albus zahlen, weil er den Juden ebenfalls geschlagen hat.

Art

Bucheintrag, 18. Jh., Pap.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Beurkundung einer Buße des Zentgericht Habitzheim über den Juden Salomon zu Habitzheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13768_beurkundung-einer-busse-des-zentgericht-habitzheim-ueber-den-juden-salomon-zu-habitzheim> (aufgerufen am 25.11.2025)

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