Kurfürst der Pfalz beteuert die Unschuldigkeit der Knechte, diese hätten die Juden wegen Geleitsrecht festgehalten
Stückangaben
Regest
Der Kurfürst [Friedrich IV.] v. d. Pfalz an Landgraf Georg I. v. Hessen: Teilt mit, daß die pfälzischen Amtsknechte [zu Heppenheim] unschuldig seien; diese hätten die beiden Juden deshalb festgehalten, weil diese gegen das Geleit gehandelt haben. Soweit Hessen Zoll an die Juden zu fordern hatte, hätte dies auch in Eberstadt geschehen können. Doch sei es nicht gebräuchlich, den Juden für ihre Person Zoll abzufordern. Es sei also zu vermuten, daß Hessen sich in Wirklichkeit das Geleitsgeld anmaße.
Art
Bucheintrag (gleichz.), Pap.
Archivangaben
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Archivkontext
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kurfürst der Pfalz beteuert die Unschuldigkeit der Knechte, diese hätten die Juden wegen Geleitsrecht festgehalten“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13634_kurfuerst-der-pfalz-beteuert-die-unschuldigkeit-der-knechte-diese-haetten-die-juden-wegen-geleitsrecht-festgehalten> (aufgerufen am 26.11.2025)
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