Kurfürst der Pfalz beteuert die Unschuldigkeit der Knechte, diese hätten die Juden wegen Geleitsrecht festgehalten

HStAD E 14 B Nr. 57/2 Bl. 24v  
Laufzeit / Datum
1591 Juni 3
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Der Kurfürst [Friedrich IV.] v. d. Pfalz an Landgraf Georg I. v. Hessen: Teilt mit, daß die pfälzischen Amtsknechte [zu Heppenheim] unschuldig seien; diese hätten die beiden Juden deshalb festgehalten, weil diese gegen das Geleit gehandelt haben. Soweit Hessen Zoll an die Juden zu fordern hatte, hätte dies auch in Eberstadt geschehen können. Doch sei es nicht gebräuchlich, den Juden für ihre Person Zoll abzufordern. Es sei also zu vermuten, daß Hessen sich in Wirklichkeit das Geleitsgeld anmaße.

Art

Bucheintrag (gleichz.), Pap.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Kurfürst der Pfalz beteuert die Unschuldigkeit der Knechte, diese hätten die Juden wegen Geleitsrecht festgehalten“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13634_kurfuerst-der-pfalz-beteuert-die-unschuldigkeit-der-knechte-diese-haetten-die-juden-wegen-geleitsrecht-festgehalten> (aufgerufen am 26.11.2025)

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