Verbot der in Kellerlöchern angelegten jüdischen Frauenbäder aus gesundheitlichen Gründen, 1837-1858
HHStAW 242 Nr. 926
Laufzeit / Datum
1837-1858 Bearbeitung
Hartmut HeinemannStückangaben
Regest
Verbot der aus Erdlöchern in Kellern bestehenden Frauenbäder aus gesundheitlichen Gründen und Auflagen zur Einrichtung von heizbaren, leicht zu reinigenden und mit Wannen versehenen Badestuben
Enthält u.a.
- Jährliche Kontrolle von Judenhäusern in Eschbach, Anspach, Wehrheim und Schmitten auf Einhaltung des Verbots des Gebrauchs von Erdlöchern als Frauenbäder, 1837-1839
- Widerspruch einiger Gemeindemitglieder gegen den vom Usinger Kultusvorsteher beabsichtigten Bau eines Gemeindebadehäuschens, 1838
- Dabei: Spezialbauetat mit Lageskizze und Aufriß des geplanten Badehäuschens
- Sanitätspolizeiliches Gutachten über den schlechten Zustand des Judenbads im Haus der Witwe Rosenberg in Schmitten
- Schwierigkeiten beim Neubau eines Judenbades im Haus des Alexander Strauß in Schmitten wegen des harten Gesteins unter seinem Keller
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verbot der in Kellerlöchern angelegten jüdischen Frauenbäder aus gesundheitlichen Gründen, 1837-1858“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/1352_verbot-der-in-kellerloechern-angelegten-juedischen-frauenbaeder-aus-gesundheitlichen-gruenden-1837-1858> (aufgerufen am 25.11.2025)
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