Über die Behausung des bei den Grafen zu Diez wohnhaften Juden
Stückangaben
Regest
Schultheiß, Bürgermeister, Gericht und Gemeinde zu Alsbach an die Grafen [Philipp und Christoph Ernst v. Diez]: Als Untertanen der Grafen teilen sie mit, daß der bei ihnen wohnhafte Jude, der über eine eigene Behausung verfüge, sich trotz eines dahingehenden Gebots der Fron entzogen habe. Durch die dem Juden zugesagten Viehtriebsrechte würden diejenigen der [christlichen] Nachbarn beeinträchtigt. Zudem führe seine Ehefrau den Gewässern des Dorfs großen Unrat zu. Sie bitten daher darum, den Juden zur Wahrnehmung seiner Pflichten anzuhalten, zumal sich jemand gefunden habe, der die Behausung des Juden käuflich erwerben wolle.
Art
Ausf., Pap.
Weitere Angaben
Präsentationsvermerk vom 19. Juli, mit Vermerk über den gräflichen Beschluß vom 19. Juli, wonach der Jude bis zum nächsten christlichen Feiertag ausziehen solle.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Über die Behausung des bei den Grafen zu Diez wohnhaften Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13495_ueber-die-behausung-des-bei-den-grafen-zu-diez-wohnhaften-juden> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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