Über die Behausung des bei den Grafen zu Diez wohnhaften Juden

HStAD E 13 Nr. 45/13 Bl. 13-14  
Laufzeit / Datum
1568 [vor Juli 18]
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Schultheiß, Bürgermeister, Gericht und Gemeinde zu Alsbach an die Grafen [Philipp und Christoph Ernst v. Diez]: Als Untertanen der Grafen teilen sie mit, daß der bei ihnen wohnhafte Jude, der über eine eigene Behausung verfüge, sich trotz eines dahingehenden Gebots der Fron entzogen habe. Durch die dem Juden zugesagten Viehtriebsrechte würden diejenigen der [christlichen] Nachbarn beeinträchtigt. Zudem führe seine Ehefrau den Gewässern des Dorfs großen Unrat zu. Sie bitten daher darum, den Juden zur Wahrnehmung seiner Pflichten anzuhalten, zumal sich jemand gefunden habe, der die Behausung des Juden käuflich erwerben wolle.

Art

Ausf., Pap.

Weitere Angaben

Präsentationsvermerk vom 19. Juli, mit Vermerk über den gräflichen Beschluß vom 19. Juli, wonach der Jude bis zum nächsten christlichen Feiertag ausziehen solle.

Indizes

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Über die Behausung des bei den Grafen zu Diez wohnhaften Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13495_ueber-die-behausung-des-bei-den-grafen-zu-diez-wohnhaften-juden> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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