Kaiser Ferdinand I. nimmt die gemeine Judenschaft des Reiches in seinen Schutz
Stückangaben
Regest
Kaiser Ferdinand I. bekundet, daß er die gemeine Judenschaft des Reiches unter Bestätigung der in vollem Wortlaut mitgeteilten Urk. Kaiser Karls V. von 1544 April 3 (Nr. 1285) in seinen Schutz genommen und eine Verletzung der Privilegien mit einer Strafe von 60 Goldmark bewert habe.
Art
Reproduktion, Pap.
Ausstellungsort
Prag
Weitere Angaben
Kopie der Abschrift StadtA Worms, IA Nr. 796 (Papierlibell, 1562 Dezember 21 durch Notar Kaspar Kechler beglaubigt)
Archivangaben
Arcinsys-ID
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kaiser Ferdinand I. nimmt die gemeine Judenschaft des Reiches in seinen Schutz“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13435_kaiser-ferdinand-i-nimmt-die-gemeine-judenschaft-des-reiches-in-seinen-schutz> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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