Gericht Abenheim über Schulden und Verhör des Wolf Lauer gegenüber dem Juden Jakob
Stückangaben
Regest
[Schultheiß und Schöffen des Gerichts Abenheim] bekunden eine Verhörung des Wolf Lauer von Abenheim über dessen Schulden gegenüber dem Juden Jakob "Zum Affen" zu Worms. Dieser habe ihm am 24. Februar 1552 (Mathie) 5 Taler geliehen, auf die bis zum 23. April (Georgii) weitere 2 Taler geschlagen wurden. Bis zum 24. August (Bartholomei) seien 5 Malter Korn als Schulden hinzugekommen, die er [Wolf] ihm ausgeliefert habe. Bis zum 24. Februar (Mathie) soll die Schuld auf 34 1/2 Gulden angestiegen sein. Es sei ihm nicht bekannt, ob die Schuldanerkennung im Willkür- oder Gerichtsbuch des Gerichts Abenheim eingetragen oder ausgetragen worden sei.
Art
Ausf., Pap.
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Protokolleintrag
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gericht Abenheim über Schulden und Verhör des Wolf Lauer gegenüber dem Juden Jakob“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13390_gericht-abenheim-ueber-schulden-und-verhoer-des-wolf-lauer-gegenueber-dem-juden-jakob> (aufgerufen am 26.11.2025)
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