Urteil über die Acht des Hofes zu Rottweil zwischen zwei Juden und Verbot einer Gemeinschaft
Stückangaben
Regest
Graf Wilhelm v. Sulz, Hofrichter zu Rottweil, teilt dem Schultheiß, dem Gericht und der Gemeinde zu Lörzweiler mit, daß Johel, Jude "Zum goldenen Schwan" zu Worms, den Jakob Land zu Lörzweiler in die Acht des Hofs zu Rottweil habe schreiben lassen und gebietet daher, mit diesem keine Gemeinschaft zu haben.
Datierung
Montag nach Ostern
Art
Ausf., Perg., rücks. aufgedr. Sg. besch.
Ausstellungsort
Rottweil
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
✓
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Siehe auch
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Urteil über die Acht des Hofes zu Rottweil zwischen zwei Juden und Verbot einer Gemeinschaft“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13383_urteil-ueber-die-acht-des-hofes-zu-rottweil-zwischen-zwei-juden-und-verbot-einer-gemeinschaft> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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