Urteil über die Acht des Hofes zu Rottweil zwischen zwei Juden und Verbot einer Gemeinschaft

HStAD A 13 Nr. 113  
Laufzeit / Datum
1553 April 3
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Graf Wilhelm v. Sulz, Hofrichter zu Rottweil, teilt dem Schultheiß, dem Gericht und der Gemeinde zu Lörzweiler mit, daß Johel, Jude "Zum goldenen Schwan" zu Worms, den Jakob Land zu Lörzweiler in die Acht des Hofs zu Rottweil habe schreiben lassen und gebietet daher, mit diesem keine Gemeinschaft zu haben.

Datierung

Montag nach Ostern

Art

Ausf., Perg., rücks. aufgedr. Sg. besch.

Ausstellungsort

Rottweil

Siehe auch

Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)

Orte

Quellen und Materialien

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Urteil über die Acht des Hofes zu Rottweil zwischen zwei Juden und Verbot einer Gemeinschaft“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13383_urteil-ueber-die-acht-des-hofes-zu-rottweil-zwischen-zwei-juden-und-verbot-einer-gemeinschaft> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13383