Hofrichteramtsverweser des Reichshofgericht zu Rottweil fragt um Urteil über Verfügung der Güter des Juden David Franncken

HStAD B 15 Nr. 1135  
Laufzeit / Datum
1545 September 15
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Graf Wilhelm Werner v. Zimmern, Herr zu Wildenstein, Hofrichteramtsverweser des Reichshofgerichts zu Rottweil, bekundet, daß vor ihm im Hofgericht erschienen sei "David Franncken, des Judens zum Hanen zu Wormbs" bevollmächtigter Anwalt, nämlich Christian Ruberlin, geschworener Prokurator des Gerichts, und habe vorgebracht, daß er mit rechtem Gericht den Jakob Rudolf von "Obennhaim" [Obernhain b. Wehrheim ?] in die Acht des Hofes zu Rottweil habe schreiben lassen und ihm auch die Anleite auf dessen Habe erteilt worden sei, und zwar auf gen. Güter und den Hausrat des Beklagten, worüber besiegelte Briefe gezeigt werden. Er bat deshalb "uns daruber ain Umbfrage in dem Rechten zu haben, wa der mergemelt David Franck Jud mit dem allen hanndlen, thun und lassen sollte". Er habe deshalb die Urteilssprecher des Hofgerichts um ein Urteil gefragt, die darauf zum Rechten einhellig erteilen, daß der Kläger nach Belieben über die Güter verfügen könne.

Datierung

Zinstag nach Exaltacionis Crucis

Art

Ausf., Perg., anh. Hofgerichtssg. abgef.

Ausstellungsort

Rottweil

Weitere Angaben

Stark besch., da als Einband benutzt

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hofrichteramtsverweser des Reichshofgericht zu Rottweil fragt um Urteil über Verfügung der Güter des Juden David Franncken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13365_hofrichteramtsverweser-des-reichshofgericht-zu-rottweil-fragt-um-urteil-ueber-verfuegung-der-gueter-des-juden-david-franncken> (aufgerufen am 26.11.2025)

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