Kaiserlicher Schutz der Juden Lew von Kallstadt und Hirsch von Bockenheim und ihre Familien
Stückangaben
Regest
Kaiser Karl V. bekundet, daß er die Juden Lew von Kallstadt und Hirsch von Bockenheim samt ihren Ehefrauen, Tochtermännern und Hausgenossen in seinen Schutz aufgenommen habe, ihnen auch Geleit und Sicherheit erteilt habe. Sie sollen allenthalben im Reich und in den dem Reich angehörigen Fürstentümern und Landen zu Wasser und zu Land sicher handeln und wandeln dürfen, auch sich der jüdischen Ordnung und Freiheiten bedienen. Klagen gegen die Juden sollen nur an gebührlichen Orten vorgebracht werden. Die Juden sollen auch bei den Freiheiten, die sie von früheren Kaisern und Königen haben, bleiben. Zugleich habe er allen Ständen des Reiches geboten, sich an diese Freiheit zu halten.
Art
Reproduktion, Pap.
Ausstellungsort
Worms
Weitere Angaben
Kopie der Abschrift StadtA Worms, IA Nr. 758 (Pap., gleichz.)
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
✓
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Orte
Personen
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kaiserlicher Schutz der Juden Lew von Kallstadt und Hirsch von Bockenheim und ihre Familien“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13361_kaiserlicher-schutz-der-juden-lew-von-kallstadt-und-hirsch-von-bockenheim-und-ihre-familien> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13361