Kaiserlicher Schutz der Juden Lew von Kallstadt und Hirsch von Bockenheim und ihre Familien

HStAD A 14 Nr. 2848  
Laufzeit / Datum
1545 Juni 20
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Kaiser Karl V. bekundet, daß er die Juden Lew von Kallstadt und Hirsch von Bockenheim samt ihren Ehefrauen, Tochtermännern und Hausgenossen in seinen Schutz aufgenommen habe, ihnen auch Geleit und Sicherheit erteilt habe. Sie sollen allenthalben im Reich und in den dem Reich angehörigen Fürstentümern und Landen zu Wasser und zu Land sicher handeln und wandeln dürfen, auch sich der jüdischen Ordnung und Freiheiten bedienen. Klagen gegen die Juden sollen nur an gebührlichen Orten vorgebracht werden. Die Juden sollen auch bei den Freiheiten, die sie von früheren Kaisern und Königen haben, bleiben. Zugleich habe er allen Ständen des Reiches geboten, sich an diese Freiheit zu halten.

Art

Reproduktion, Pap.

Ausstellungsort

Worms

Weitere Angaben

Kopie der Abschrift StadtA Worms, IA Nr. 758 (Pap., gleichz.)

Indizes

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Kaiserlicher Schutz der Juden Lew von Kallstadt und Hirsch von Bockenheim und ihre Familien“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13361_kaiserlicher-schutz-der-juden-lew-von-kallstadt-und-hirsch-von-bockenheim-und-ihre-familien> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13361