Kaiser Karl V. an die Juden des Reichs, bei einer Strafe von 20 Mark lötigen Goldes den Goldenen Opferpfennig zu zahlen
Stückangaben
Regest
Kaiser Karl V. an die Juden des Reichs: Gebietet bei einer Strafe von 20 Mark lötigen Goldes, den Kommissaren Bischof Balthasar von Konstanz und Wilhelm Freiherr v. Wagendorf den Goldenen Opferpfennig zu zahlen.
Art
Notiz (18. Jh.), Pap.
Ausstellungsort
Augsburg
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kaiser Karl V. an die Juden des Reichs, bei einer Strafe von 20 Mark lötigen Goldes den Goldenen Opferpfennig zu zahlen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13294_kaiser-karl-v-an-die-juden-des-reichs-bei-einer-strafe-von-20-mark-loetigen-goldes-den-goldenen-opferpfennig-zu-zahlen> (aufgerufen am 28.11.2025)
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