Kaiser Karl V. an die Juden des Reichs, bei einer Strafe von 20 Mark lötigen Goldes den Goldenen Opferpfennig zu zahlen

HStAD C 1 C Nr. 74 Bl. 217  
Laufzeit / Datum
1530 Juli 15
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Kaiser Karl V. an die Juden des Reichs: Gebietet bei einer Strafe von 20 Mark lötigen Goldes, den Kommissaren Bischof Balthasar von Konstanz und Wilhelm Freiherr v. Wagendorf den Goldenen Opferpfennig zu zahlen.

Art

Notiz (18. Jh.), Pap.

Ausstellungsort

Augsburg

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Kaiser Karl V. an die Juden des Reichs, bei einer Strafe von 20 Mark lötigen Goldes den Goldenen Opferpfennig zu zahlen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13294_kaiser-karl-v-an-die-juden-des-reichs-bei-einer-strafe-von-20-mark-loetigen-goldes-den-goldenen-opferpfennig-zu-zahlen> (aufgerufen am 28.11.2025)

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