Kaiser Karl V. über die Abgabe des gemeinen Goldenen Opferpfennig den alle Juden und Jüdinnen zu zahlen haben
Stückangaben
Regest
Kaiser Karl V. an Reichsvizekanzler Bischof Balthasar von Konstanz und Wilhelm Freiherr v. Wagendorf und Möllnburg, Großhofmeister König Ferdinands: Gebietet ihnen, den gemeinen Goldenen Opferpfennig, den alle Juden und Jüdinnen im Reich einem römischen König und Kaiser als ihrem Haupt und rechten Ober- und Schutzherrn zur Krönung zu geben schuldig sind, einzunehmen, diesen bis auf 8000 Gulden für sich zu behalten, den Rest mit dem Kaiser zu verrechnen.
Art
Notiz (18. Jh.), Pap.
Ausstellungsort
Augsburg
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kaiser Karl V. über die Abgabe des gemeinen Goldenen Opferpfennig den alle Juden und Jüdinnen zu zahlen haben“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13293_kaiser-karl-v-ueber-die-abgabe-des-gemeinen-goldenen-opferpfennig-den-alle-juden-und-juedinnen-zu-zahlen-haben> (aufgerufen am 28.11.2025)
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