Jährliche Gülte und Mannlehen auf den Juden zu Oppenheim als Oppenheimer Burglehen

HStAD B 15 Nr. 530  
Laufzeit / Datum
1509 Januar 8
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Kurfürst Ludwig v. d. Pfalz bekundet, daß er dem Diether Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, zugleich für dessen Bruder Friedrich, eine jährliche Gülte von 15 Gulden auf den Juden zu Oppenheim als Oppenheimer Burglehen, wie es vorher der verstorbene Werner Vetzer v. Geispitzheim innehatte und von dem Henne Elsässer v. Erfenstein erkauft hatte, zu einem Mannlehen verliehen habe.

Datierung

Montag nach Dreikönigstag

Art

Ausf., Perg., Fragm. des anh. Sg. erh.

Ausstellungsort

Heidelberg

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Jährliche Gülte und Mannlehen auf den Juden zu Oppenheim als Oppenheimer Burglehen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13230_jaehrliche-guelte-und-mannlehen-auf-den-juden-zu-oppenheim-als-oppenheimer-burglehen> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13230