Bürgen für eine Schuld gegenüber den Frankfurter Juden Lew von Wertheim

HStAD A 14 Nr. 174  
Laufzeit / Datum
1471 März 13
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Güdchen Ecke, Witwe des Hamann Waltmann, Hauptmann zu Frankfurt, bekundet, daß sie und ihr verstorbener Ehemann für die Gebrüder Hermann und Georg Riedesel, Erbmarschälle zu Hessen, gegenüber dem Frankfurter Juden Lew von Wertheim für eine Schuld von 236 Gulden Bürgen geworden sind. Dafür haben diese ihnen einen mit 1000 Gulden ablösbaren Gültbrief des Eberhard Herrn v. Eppstein-Königstein über 50 Gulden verpfändet, mit der Maßgabe, daß sie für den Fall, daß sie nicht schadlos gehalten werden und deswegen "unter Juden" oder anders Schaden nehmen müssen, diesen Gültbrief verkaufen können. Da sie nicht abgelöst worden sind, haben die gen. Juden ihnen nun eine Rechnung über 500 Gulden Hauptgeld und Gesuch aufgemacht. Sie bekunden nun, daß sie vor dem Reichsgericht zu Frankfurt den gen. Gültbrief für 500 Gulden sowie zwei Schuldbriefe an Eberhard v. Eppstein verkauft haben.

Datierung

Mittwoch nach Reminiscere

Art

Reproduktion, Pap.

Weitere Angaben

Kopie der Ausf. StA Magdeburg, Stolberg-Wernigerode/Stolberg-Roßla, Ortenberg VI Nr. 21 (Perg., 2 anh. Sg.)

Siegler

Bernhard Kreis v. Lindenfels, Reichsschultheiß zu Frankfurt, und Herthe Strahlenberg, Eidam der Ausst., Bürger zu Frankfurt

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bürgen für eine Schuld gegenüber den Frankfurter Juden Lew von Wertheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13144_buergen-fuer-eine-schuld-gegenueber-den-frankfurter-juden-lew-von-wertheim> (aufgerufen am 25.11.2025)

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