Erzbischof von Mainz über Aufnahme mehrerer Juden im Rheingau

HStAD C 1 A Nr. 70 Bl. 132v-133  
Laufzeit / Datum
1470 August 12
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Erzbischof Adolf von Mainz bekundet, daß er allen seinen Judenbürgern mit Kindern und Gesinde sein Geleit auf- und abgesagt habe, mit der Maßgabe, daß sie bis zum 29. September (Michaelstag) seine Städte, Dörfer, Schlösser, Weiler, Lande und Gebiete verlassen sollen. Doch habe er dem Mosche von Neuß, dem Mosche von Nürnberg, dem Unielmann, dem Salman, Sigmüle, Joseph, Dietzchen und Joseph zu Lorch, Sarah und Süßkind, ihren Eidam, zu Oestrich, Vivis und dessen Sohn Gottschalk sowie Saul zu Eltville, Kotzer zu Walldorf sowie Lew und dessen Sohn zu (Gau-) Algesheim erlaubt, auf ein Jahr im Rheingau wohnen zu bleiben; sie sollen freies Geleit mit der Maßgabe haben, daß sie in dieser Zeit auf Gesuch weder ausleihen noch Handel treiben sollen. Ihre Toten sollen diese Juden auf dem Judensand bei Mainz begraben lassen. Zugleich sollen sie von der Zinsleistung an den Landschreiber im Rheingau befreit sein.

Datierung

Sonntag nach Laurentientag

Art

Abschrift (18. Jh.), Pap.

Ausstellungsort

Mainz

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Erzbischof von Mainz über Aufnahme mehrerer Juden im Rheingau“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13142_erzbischof-von-mainz-ueber-aufnahme-mehrerer-juden-im-rheingau> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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