Verkauf des Hofreitens zu Rödelheim, was der Jude Menachin innehatte
Stückangaben
Regest
Hartmann v. Trohe und seine Ehefrau Else bekunden, daß sie dem Grafen Kuno v. Solms für eine [ungen.] Summe Geldes gen. Hofreiten zu Rödelheim verkauft haben, darunter eine solche diesseits der Hofstatt Helwigs d. Ä. dem Wasen zu auf dem Graben, die vorher Henne Jeckel, danach der Jude Menchin innehatten und deren Besserung Frank v. Kronberg dem gen. Juden abgekauft hatte.
Datierung
feria quarta post Mathei
Art
Ausf., Perg., 2 anh. Sg. des ersten Ausst. und des Henne v. Selbold für die Else
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Regestdruck
Solmser Urkunden, Nr. 1541
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verkauf des Hofreitens zu Rödelheim, was der Jude Menachin innehatte“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13130_verkauf-des-hofreitens-zu-roedelheim-was-der-jude-menachin-innehatte> (aufgerufen am 25.11.2025)
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