Verkauf des Hofreitens zu Rödelheim, was der Jude Menachin innehatte

HStAD B 9 Nr. 655  
Laufzeit / Datum
1466 September 24
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Hartmann v. Trohe und seine Ehefrau Else bekunden, daß sie dem Grafen Kuno v. Solms für eine [ungen.] Summe Geldes gen. Hofreiten zu Rödelheim verkauft haben, darunter eine solche diesseits der Hofstatt Helwigs d. Ä. dem Wasen zu auf dem Graben, die vorher Henne Jeckel, danach der Jude Menchin innehatten und deren Besserung Frank v. Kronberg dem gen. Juden abgekauft hatte.

Datierung

feria quarta post Mathei

Art

Ausf., Perg., 2 anh. Sg. des ersten Ausst. und des Henne v. Selbold für die Else

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verkauf des Hofreitens zu Rödelheim, was der Jude Menachin innehatte“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13130_verkauf-des-hofreitens-zu-roedelheim-was-der-jude-menachin-innehatte> (aufgerufen am 25.11.2025)

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