Stadtgericht Hungen über Gewinn der Geldsumme des Moses von Wölfersheim
Stückangaben
Regest
Das Stadtgericht Hungen bekundet, daß Moses von Wölfersheim vor Gericht erklärt habe, daß Henne Sparn dem Kunz Schuchert von Berstadt wegen eines Hauses eine [ungenannte] Geldsumme schuldig geworden sei. Diese Summe habe er [Moses] gegen den Henne gerichtlich gewonnen (mit gerichte und rechte).
Datierung
secunda post Michaelis
Art
Reproduktion, Pap.
Weitere Angaben
Transkription eines Bucheintrags im StadtA Hungen (Pap., gleichz.)
Indizes
Siehe auch
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Orte
- Burgen, Schlösser, Herrenhäuser
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Stadtgericht Hungen über Gewinn der Geldsumme des Moses von Wölfersheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13104_stadtgericht-hungen-ueber-gewinn-der-geldsumme-des-moses-von-woelfersheim> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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