Stadtgericht Hungen über Gewinn der Geldsumme des Moses von Wölfersheim

HStAD C 4 Nr. 137/1 Bl. 192v  
Laufzeit / Datum
1457 Oktober 3
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Das Stadtgericht Hungen bekundet, daß Moses von Wölfersheim vor Gericht erklärt habe, daß Henne Sparn dem Kunz Schuchert von Berstadt wegen eines Hauses eine [ungenannte] Geldsumme schuldig geworden sei. Diese Summe habe er [Moses] gegen den Henne gerichtlich gewonnen (mit gerichte und rechte).

Datierung

secunda post Michaelis

Art

Reproduktion, Pap.

Weitere Angaben

Transkription eines Bucheintrags im StadtA Hungen (Pap., gleichz.)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Stadtgericht Hungen über Gewinn der Geldsumme des Moses von Wölfersheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13104_stadtgericht-hungen-ueber-gewinn-der-geldsumme-des-moses-von-woelfersheim> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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