Aufhebung der Prozeße und Gebotsbriefe gegen die Judenschaft Frankfurt vom Erzbischof Mainz

HStAD A 14 Nr. 402  
Laufzeit / Datum
1457 Juni 28
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, daß er etliche Prozesse und Gebotsbriefe gegen die Judenschaft von Frankfurt wegen des Wuchers sowie des Gebots zum Tragen eines Ringes und von Zeichen an ihren Kleidern aufgehoben und die Rechte und Gewohnheiten der dortigen Juden bestätigt habe. Er gebietet zugleich allen seinen Amtleuten, Vögten, geistlichen Richtern, Sieglern und Fiskalprokuratoren, die betroffenen Juden nicht zu pfänden und mit geistlichen Richtern zu verfolgen.

Datierung

Peter und Paulstag

Art

Reproduktion, Pap.

Ausstellungsort

Ehrenfels

Weitere Angaben

Kopie der Abschrift StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 27 Bl. 293-293v (Pap., gleichz.). Abschrift auch C 1 A Nr. 67 Bl. 96v-97v (Pap., 18. Jh.)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Aufhebung der Prozeße und Gebotsbriefe gegen die Judenschaft Frankfurt vom Erzbischof Mainz“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13102_aufhebung-der-prozesse-und-gebotsbriefe-gegen-die-judenschaft-frankfurt-vom-erzbischof-mainz> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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