Aufhebung der Prozeße und Gebotsbriefe gegen die Judenschaft Frankfurt vom Erzbischof Mainz
Stückangaben
Regest
Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, daß er etliche Prozesse und Gebotsbriefe gegen die Judenschaft von Frankfurt wegen des Wuchers sowie des Gebots zum Tragen eines Ringes und von Zeichen an ihren Kleidern aufgehoben und die Rechte und Gewohnheiten der dortigen Juden bestätigt habe. Er gebietet zugleich allen seinen Amtleuten, Vögten, geistlichen Richtern, Sieglern und Fiskalprokuratoren, die betroffenen Juden nicht zu pfänden und mit geistlichen Richtern zu verfolgen.
Datierung
Peter und Paulstag
Art
Reproduktion, Pap.
Ausstellungsort
Ehrenfels
Weitere Angaben
Kopie der Abschrift StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 27 Bl. 293-293v (Pap., gleichz.). Abschrift auch C 1 A Nr. 67 Bl. 96v-97v (Pap., 18. Jh.)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Orte
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufhebung der Prozeße und Gebotsbriefe gegen die Judenschaft Frankfurt vom Erzbischof Mainz“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13102_aufhebung-der-prozesse-und-gebotsbriefe-gegen-die-judenschaft-frankfurt-vom-erzbischof-mainz> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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