Erzbischöfliche Aufnahme des Juden Isaak von Reutlingen und dessen Ehefrau in Bensheim

HStAD A 14 Nr. 401  
Laufzeit / Datum
1456 Oktober 12
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, daß er den Juden Isaak von Reutlingen und dessen Ehefrau zu seinem Judenbürger in der Stadt Bensheim mit der Maßgabe aufgenommen habe, daß dieser dort ein Jahr lang gegen einen Zins von 20 Gulden wohnen darf. Seine Amtleute sollen sie in dieser Zeit rechtlich verantworten. Die Juden sollen zur Darlehensvergabe nicht gezwungen werden. Sie sollen nur mit dem Zeugnis ehrbarer Christen und unversprochener Juden beklagt werden dürfen, "als juden recht und gewonheyt ist". Sie sollen Kelche, Meßgewand, blutiges Gewand und nasses Tuch nicht beleihen dürfen. Außerdem sollen sie nur vor seinem Burggrafen und Keller zu Heppenheim und Bensheim zu Recht stehen.

Datierung

Samstag nach Elftausend Mägdetag

Art

Reproduktion, Pap.

Ausstellungsort

[Gau-]Algesheim

Weitere Angaben

Kopie der Abschrift StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 27 Bl. 223-223v (Pap., gleichz.)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Erzbischöfliche Aufnahme des Juden Isaak von Reutlingen und dessen Ehefrau in Bensheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13090_erzbischoefliche-aufnahme-des-juden-isaak-von-reutlingen-und-dessen-ehefrau-in-bensheim> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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