Erzbischöfliche Aufnahme des Juden Isaak von Reutlingen und dessen Ehefrau in Bensheim
Stückangaben
Regest
Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, daß er den Juden Isaak von Reutlingen und dessen Ehefrau zu seinem Judenbürger in der Stadt Bensheim mit der Maßgabe aufgenommen habe, daß dieser dort ein Jahr lang gegen einen Zins von 20 Gulden wohnen darf. Seine Amtleute sollen sie in dieser Zeit rechtlich verantworten. Die Juden sollen zur Darlehensvergabe nicht gezwungen werden. Sie sollen nur mit dem Zeugnis ehrbarer Christen und unversprochener Juden beklagt werden dürfen, "als juden recht und gewonheyt ist". Sie sollen Kelche, Meßgewand, blutiges Gewand und nasses Tuch nicht beleihen dürfen. Außerdem sollen sie nur vor seinem Burggrafen und Keller zu Heppenheim und Bensheim zu Recht stehen.
Datierung
Samstag nach Elftausend Mägdetag
Art
Reproduktion, Pap.
Ausstellungsort
[Gau-]Algesheim
Weitere Angaben
Kopie der Abschrift StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 27 Bl. 223-223v (Pap., gleichz.)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Erzbischöfliche Aufnahme des Juden Isaak von Reutlingen und dessen Ehefrau in Bensheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13090_erzbischoefliche-aufnahme-des-juden-isaak-von-reutlingen-und-dessen-ehefrau-in-bensheim> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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