Aufnahme für zwei Jahre gegen jährlichen Zins des Juden Lew in Kastel
Stückangaben
Regest
Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, daß er den Juden Lew für zwei Jahre gegen einen jährlichen Zins von 20 Gulden unter den gleichen Bedingungen wie Smohel von Eltville (Nr. 968) zu seinem Juden in Kastel aufgenommen habe. Doch soll er pro Woche von einem Gulden nicht mehr als einen Heller Zins nehmen.
Datierung
sabbato post Invocavit
Art
Reproduktion, Pap.
Ausstellungsort
Worms
Weitere Angaben
Kopie der Notiz StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 26 Bl. 181v-182 (Pap., gleichz.)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufnahme für zwei Jahre gegen jährlichen Zins des Juden Lew in Kastel“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13048_aufnahme-fuer-zwei-jahre-gegen-jaehrlichen-zins-des-juden-lew-in-kastel> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13048