Aufnahme für zwei Jahre gegen jährlichen Zins des Juden Lew in Kastel

HStAD A 14 Nr. 400  
Laufzeit / Datum
1452 März 4
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, daß er den Juden Lew für zwei Jahre gegen einen jährlichen Zins von 20 Gulden unter den gleichen Bedingungen wie Smohel von Eltville (Nr. 968) zu seinem Juden in Kastel aufgenommen habe. Doch soll er pro Woche von einem Gulden nicht mehr als einen Heller Zins nehmen.

Datierung

sabbato post Invocavit

Art

Reproduktion, Pap.

Ausstellungsort

Worms

Weitere Angaben

Kopie der Notiz StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 26 Bl. 181v-182 (Pap., gleichz.)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Aufnahme für zwei Jahre gegen jährlichen Zins des Juden Lew in Kastel“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13048_aufnahme-fuer-zwei-jahre-gegen-jaehrlichen-zins-des-juden-lew-in-kastel> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13048