Aufnahme gegen jährlichen Zins für den Juden Seligmann in Kastel
Stückangaben
Regest
Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, daß er den Juden Seligmann gegen einen jährlichen Zins von 18 Gulden für die Zeit ab 11. November (Martini) auf zwei Jahre unter den gleichen Bedingungen wie Smohel von Eltville (Nr. 968) zu seinem Juden in Kastel aufgenommen habe. Doch soll er von einem Gulden pro Woche nicht mehr als einen Heller Zins nehmen.
Datierung
sabbato post Invocavit
Art
Reproduktion, Pap.
Ausstellungsort
Worms
Weitere Angaben
Kopie der Notiz StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 26 Bl. 181v-182 (Pap., gleichz.)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufnahme gegen jährlichen Zins für den Juden Seligmann in Kastel“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13046_aufnahme-gegen-jaehrlichen-zins-fuer-den-juden-seligmann-in-kastel> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13046