Aufnahme gegen jährlichen Zins für den Juden Seligmann in Kastel

HStAD A 14 Nr. 400  
Laufzeit / Datum
1452 März 4
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, daß er den Juden Seligmann gegen einen jährlichen Zins von 18 Gulden für die Zeit ab 11. November (Martini) auf zwei Jahre unter den gleichen Bedingungen wie Smohel von Eltville (Nr. 968) zu seinem Juden in Kastel aufgenommen habe. Doch soll er von einem Gulden pro Woche nicht mehr als einen Heller Zins nehmen.

Datierung

sabbato post Invocavit

Art

Reproduktion, Pap.

Ausstellungsort

Worms

Weitere Angaben

Kopie der Notiz StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 26 Bl. 181v-182 (Pap., gleichz.)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Aufnahme gegen jährlichen Zins für den Juden Seligmann in Kastel“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13046_aufnahme-gegen-jaehrlichen-zins-fuer-den-juden-seligmann-in-kastel> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13046