Dem Juden Lew wird die Verpfändung erlaubt vor dem Stadtgericht Butzbach

HStAD C 1 Nr. 47/1 Bl. 150v  
Laufzeit / Datum
1443 Mai 8
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Es wird bekundet, daß Wenzel von Münzenberg dem Juden Lew vor dem Stadtgericht Butzbach für 9 Gulden, zahlbar zu Pfingsten, die gerichtliche Pfändung erlaubt habe.

Datierung

Octava Philippi et Jacobi

Art

Bucheintrag (gleichz.), Pap.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Dem Juden Lew wird die Verpfändung erlaubt vor dem Stadtgericht Butzbach“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/12963_dem-juden-lew-wird-die-verpfaendung-erlaubt-vor-dem-stadtgericht-butzbach> (aufgerufen am 26.11.2025)

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