Stadtgericht Butzbach über Schulden an den Juden Lew und den Judenschaden
Stückangaben
Regest
Kunz von Bechtheim bekundet vor dem Stadtgericht Butzbach, daß er dem Juden Lew daselbst 16 Gulden und den Judenschaden schuldig geworden sei. Er habe ihm dafür sein am Fauerbachshof belegenes Haus zu Butzbach zum Pfand gesetzt, mit der Maßgabe, daß im Falle der Nichtzahlung eine gerichtliche Aufholung erlaubt sein soll. Zeugen: Zentgraf Johannes Ploger und Schöffe Rulman Unruh (Inquietis)
Datierung
feria quarta post Martini
Art
Abschrift (gleichz.), Pap.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Orte
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Stadtgericht Butzbach über Schulden an den Juden Lew und den Judenschaden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/12953_stadtgericht-butzbach-ueber-schulden-an-den-juden-lew-und-den-judenschaden> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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