Stadtgericht Butzbach über Schulden an den Juden Gottschalk
Stückangaben
Regest
Henn Ferber bekundet vor dem Stadtgericht Butzbach, daß er dem Juden Gottschalk einen Betrag von 7 Gulden schuldig geworden sei. Er will ihm diesen Betrag je zur Hälfte an Ostern und nach Pfingsten zurückzahlen und hat ihm für den Fall der Nichtzahlung die Pfändung seiner Güter vor dem Zentgrafen Henne Ploger und dem Schöffen Heinz Hampe erlaubt.
Datierung
feria quarta post Octava Galli
Art
Abschrift (gleichz.), Pap.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Stadtgericht Butzbach über Schulden an den Juden Gottschalk“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/12952_stadtgericht-butzbach-ueber-schulden-an-den-juden-gottschalk> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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