Der Erzbischof von Mainz über seinen Schulden bei dem Kreuznacher Juden Gottschalk
Stückangaben
Regest
Erzbischof Adolf von Mainz bekundet, daß er dem zu Kreuznach wohnenden Juden Gottschalk einen Betrag von 300 schweren Gulden Mainzer Währung schuldig geworden ist, die er bis zum 24. Juni (Johann Baptist) zurückzahlen soll. Danach soll er einen wöchentlichen Zins von 2 alten Hellern pro Gulden entrichten. Zu Bürgen für die Rückzahlung des Hauptgeldes hat er die Mainzer Domherren Johann v. Eberstein und Klaus vom Stein sowie den Ehrenfelser Zollschreiber Heinrich und den Bingener Vogt Johann Pragez gestellt, die nötigenfalls in einer offenen Herberge zu Kreuznach Einlager halten sollen.
Datierung
feria sexta post Andree
Art
Reproduktion, Pap.
Ausstellungsort
Udenheim
Weitere Angaben
Kopie der Abschrift StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 10 Bl. 335v-336 (Pap., 14. Jh.)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Erzbischof von Mainz über seinen Schulden bei dem Kreuznacher Juden Gottschalk“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/12530_der-erzbischof-von-mainz-ueber-seinen-schulden-bei-dem-kreuznacher-juden-gottschalk> (aufgerufen am 02.12.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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