Der Erzbischof von Mainz über eine Steuer- und Schatzungsbefreiung für seine Juden in den oberen neun Städten
Stückangaben
Regest
Erzbischof Adolf von Mainz bekundet, daß er seinen Juden in den oberen neun Städten [zu Aschaffenburg, Miltenberg, Buchen, Dieburg, Seligenstadt, Heppenheim, Bensheim, Amorbach und Tauberbischofsheim] die Gnade erteilt habe, daß sie in den nächsten drei Jahren mit keiner Steuer oder Schatzung, ausgenommen die gewöhnlichen Abgaben, belastet werden sollen, da diese ihm seine Stiftsschulden bezahlt haben. Auch sollen die Juden der gen. Städte nicht an Geistliche Gerichte geladen oder dort gebannt werden dürfen. Sie sollen vielmehr jeweils nur dort zu Recht stehen, wo es der Erzbischof befiehlt. Schließlich sollen sie in den kommenden drei Jahren auch keine Würfel an Wasser- und Landzöllen geben müssen.
Datierung
dominica post Circumcisionis Domini
Art
Reproduktion, Pap.
Ausstellungsort
Miltenberg
Weitere Angaben
Kopie der Abschrift StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 10 Bl. 182 (Pap., 14. Jh.). Weitere Abschrift (Pap., 18. Jh.) auszugsweise: C 1 A Nr. 67 Bl. 103
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Sachbegriffe
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Erzbischof von Mainz über eine Steuer- und Schatzungsbefreiung für seine Juden in den oberen neun Städten“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/12495_der-erzbischof-von-mainz-ueber-eine-steuer-und-schatzungsbefreiung-fuer-seine-juden-in-den-oberen-neun-staedten> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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