Der Erzbischof vom Mainz über die Aufnahme eines Juden auf drei Jahre
HStAD R 11 A Nr. 26
Laufzeit / Datum
1377 Dezember 1 Bearbeitung
Friedrich BattenbergStückangaben
Regest
Erzbischof Adolf von Mainz bekundet, daß er den Mane von Lahnstein gegen einen jährlich am 11. November (Martini) zu entrichtenden Zins für drei Jahre zu seinem Schutzjuden aufgenommen habe.
Datierung
crastino Andree
Art
Notiz, Pap.
Weitere Angaben
Archivregest der Notiz StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 9 Bl. 66 (Pap., gleichz.)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Erzbischof vom Mainz über die Aufnahme eines Juden auf drei Jahre“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/12283_der-erzbischof-vom-mainz-ueber-die-aufnahme-eines-juden-auf-drei-jahre> (aufgerufen am 02.12.2025)
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