Der Erzbischof vom Mainz über die Aufnahme eines Juden auf drei Jahre

HStAD R 11 A Nr. 26  
Laufzeit / Datum
1377 Dezember 1
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Erzbischof Adolf von Mainz bekundet, daß er den Mane von Lahnstein gegen einen jährlich am 11. November (Martini) zu entrichtenden Zins für drei Jahre zu seinem Schutzjuden aufgenommen habe.

Datierung

crastino Andree

Art

Notiz, Pap.

Weitere Angaben

Archivregest der Notiz StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 9 Bl. 66 (Pap., gleichz.)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Erzbischof vom Mainz über die Aufnahme eines Juden auf drei Jahre“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/12283_der-erzbischof-vom-mainz-ueber-die-aufnahme-eines-juden-auf-drei-jahre> (aufgerufen am 02.12.2025)

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