Vergleich wegen einer jährlichen Gülte aus dem Sandhof bei Eich
Stückangaben
Regest
Der Wormser Bürger Wilhelm gen. Bonne bekundet, daß er sich mit Abt und Konvent zu Otterberg wegen einer jährlichen Gülte von 9 Pfund Wormser Pfennigen aus dem Sandhof bei Eich dahin verglichen habe, daß für den größten Teil der Schulden des Hofes den Juden ein Betrag von 216 Pfund Heller am 23. April (Georgstag), der Rest aber am 1. Oktober (Remigientag) gezahlt werden soll. Weiter wird der Fall der Säumigkeit geregelt.
Datierung
Valentinstag
Art
Ausf., Perg., Sg. des Ausst. besch., Sg. der Mainzer Richter abgef.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Druck
Hessische Urkunden 2, S. 345 f. Nr. 366
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Vergleich wegen einer jährlichen Gülte aus dem Sandhof bei Eich“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/12071_vergleich-wegen-einer-jaehrlichen-guelte-aus-dem-sandhof-bei-eich> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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