Einigung über Einnahmen von bei Assenheim ansässigen Juden
Stückangaben
Regest
Reinhard v. Hanau, sein Sohn Ulrich sowie Philipp und Werner v. Falkenstein bekunden, daß sie sich wegen der nunmehr bei Assenheim ansässigen Juden dahingehend geeinigt haben, daß Ulrich von wegen König Rudolfs von ihnen jährlich 7 Mark Aachener Pfennige einnehmen und den übrigen insgesamt eine gleiche Summe zustehen soll. Im einzelnen wird geregelt, wie es beim Abgang und beim Zuzug von Juden gehalten werden soll.
Datierung
feria secunda post Martini
Art
Ausf., Perg., 4 anh. Sg. besch.
Weitere Angaben
Kopie des 17. Jh. B 9 Nr. 2346; dt. Übersetzungen des 16. und 18. Jh. F 24 C Nr. 39/1 Bl. 60-60v und B 9 Bl. 2343
Enthält
- König Rudolf zur Festlegung der Einnahmen der bei Assenheim ansässigen Juden
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Druck
UB Hanau 1, S. 409 f. Nr. 570
Regestdruck
Solmser Urkunden, Nr. 33
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Einigung über Einnahmen von bei Assenheim ansässigen Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/12069_einigung-ueber-einnahmen-von-bei-assenheim-ansaessigen-juden> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/12069