König Rudolf über eine jährliche Gülte für Juden auf seiner Burg
Stückangaben
Regest
König Rudolf bekundet nach Beratschlagung mit dem Burggrafen, den Burgleuten und den Juden zu Friedberg, daß die letzteren der Burg künftig eine jährliche Gülte von 130 Mark entrichten sollen, dafür aber von jeder weiteren Abgabe befreit sein sollen. Im Falle des Abgangs einzelner Juden soll der Burg das Recht zustehen, diese durch andere zahlungsfähige Juden zu ersetzen. Neu aufgenommene Juden haben von jeder Mark jährlich soviel zu zahlen wie die übrigen. Die Zahlungspflicht soll erst nach drei Jahren ab dem 1. Januar beginnen.
Datierung
tercio idus decembris
Art
Ausf., Perg., anh. Majestätssg. besch.
Ausstellungsort
Hagenau
Weitere Angaben
Auch B 5 Nr. 292 (Insert in 1545 Juli 18, Nr. 1291), Nr. 313 (Insert in 1580 Februar 11, Nr. 1514) und Nr. 350 (Insert in 1620 Juni 19, Nr. 1699); Abschriften des 16. und 18. Jh. E 1 A Nr. 2/2 Bl. 24-25 und F 2 Nr. 23/1
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
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Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Regestdruck
Regesta Imperi 6, 1, Nr. 460 – Regesten Reichsburg Friedberg, Nr. 89
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„König Rudolf über eine jährliche Gülte für Juden auf seiner Burg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/12066_koenig-rudolf-ueber-eine-jaehrliche-guelte-fuer-juden-auf-seiner-burg> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/12066