König Rudolf über eine jährliche Gülte für Juden auf seiner Burg

HStAD A 3 Nr. 111/6  
Laufzeit / Datum
1275 Dezember 11
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

König Rudolf bekundet nach Beratschlagung mit dem Burggrafen, den Burgleuten und den Juden zu Friedberg, daß die letzteren der Burg künftig eine jährliche Gülte von 130 Mark entrichten sollen, dafür aber von jeder weiteren Abgabe befreit sein sollen. Im Falle des Abgangs einzelner Juden soll der Burg das Recht zustehen, diese durch andere zahlungsfähige Juden zu ersetzen. Neu aufgenommene Juden haben von jeder Mark jährlich soviel zu zahlen wie die übrigen. Die Zahlungspflicht soll erst nach drei Jahren ab dem 1. Januar beginnen.

Datierung

tercio idus decembris

Art

Ausf., Perg., anh. Majestätssg. besch.

Ausstellungsort

Hagenau

Weitere Angaben

Auch B 5 Nr. 292 (Insert in 1545 Juli 18, Nr. 1291), Nr. 313 (Insert in 1580 Februar 11, Nr. 1514) und Nr. 350 (Insert in 1620 Juni 19, Nr. 1699); Abschriften des 16. und 18. Jh. E 1 A Nr. 2/2 Bl. 24-25 und F 2 Nr. 23/1

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„König Rudolf über eine jährliche Gülte für Juden auf seiner Burg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/12066_koenig-rudolf-ueber-eine-jaehrliche-guelte-fuer-juden-auf-seiner-burg> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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