Erlaubnis für die Juden in Nordenstadt, ein Kalb nach "jüdischen Ceremonien" zu begraben, 1752

HHStAW 331 Nr. XIV c 12  
Laufzeit / Datum
1752
Bearbeitung
Hartmut Heinemann

Stückangaben

Regest

Erlaubnis für die Juden zu Nordenstadt, ein Kalb nach „jüdischen Ceremonien“, jedoch „in aller Stille“ auf dem Judenfriedhof zu Wallau zu begraben mit Hinweis auf einen Präzedenzfall und die maßgebliche Bibelstelle (2.Buch Moses 13 V.12: Opferung der Erstgeburt bei Mensch und Vieh)

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 331 Nr. XIV c 12.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Erlaubnis für die Juden in Nordenstadt, ein Kalb nach "jüdischen Ceremonien" zu begraben, 1752“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/11649_erlaubnis-fuer-die-juden-in-nordenstadt-ein-kalb-nach-juedischen-ceremonien-zu-begraben-1752> (aufgerufen am 26.11.2025)

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