Pflicht der Schutzjuden zur Stellung eines Feuereimers und zur Mithilfe beim Feuerlöschen, 1780-1803

HHStAW 106 Nr. 155  
Laufzeit / Datum
1780, 1803
Bearbeitung
Hartmut Heinemann

Stückangaben

Regest

Verpflichtung der Schutzjuden zur Stellung eines Feuereimers und zur Mithilfe beim Feuerlöschen

Enthält u.a.

  • Kurmainzische Verordnung über die Pflicht der neu aufgenommenen Schutzjuden zum Erwerb eines Feuereimers, 1780
  • Nassauische Verordnung über die Pflicht der ein eigenes Haus besitzendend Juden zum „Feuerlaufen“ wie zur Gestellung eines Feuereimers, 1803

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 106 Nr. 155.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Pflicht der Schutzjuden zur Stellung eines Feuereimers und zur Mithilfe beim Feuerlöschen, 1780-1803“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/11081_pflicht-der-schutzjuden-zur-stellung-eines-feuereimers-und-zur-mithilfe-beim-feuerloeschen-1780-1803> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/11081