Gütertrennung nach mosaischem Recht und Nichthaftung der Ehefrau bei Konkurs ihres Mannes, 1772

HHStAW 106 Nr. 152  
Laufzeit / Datum
1772
Bearbeitung
Hartmut Heinemann

Stückangaben

Regest

Warnung vor der, abweichend vom christlichen Recht, nach mosaischem Recht üblichen Gütertrennung bei Ehepaaren und der sich daraus ergebenden Nichthaftung der Ehefrau im Konkursfalle ihres Mannes, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung eines gemeinsamen Geschäfts (Druck)

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 106 Nr. 152.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gütertrennung nach mosaischem Recht und Nichthaftung der Ehefrau bei Konkurs ihres Mannes, 1772“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/11078_guetertrennung-nach-mosaischem-recht-und-nichthaftung-der-ehefrau-bei-konkurs-ihres-mannes-1772> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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