„Der Handstreich, das Festsetzen des Leibgedings vor der Hochzeit“ – Langenthal, 1908

 
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Ortsname
Langenthal
Landkreis
Bergstraße
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Bildangaben

Beschreibung

Maurer beschreibt für dieses Bild die Umstände einer Heirat und die Konsequenz für die Verheirateten, die die Ausstattung des Altenteils, welches den ehemaligen Bewirtschaftern als Entschädigung und Versorgungsleistung zusteht, aufbringen müssen. Die Grundstücksübertragung ist verbunden mit der Aushandlung von Rechten und Pflichten und insbesondere dem Leibgeding, welches Wohnrecht, Unterhalts- und Pflegekosten umfasst. Es wird eine erbliche Reihenfolge festgelegt, die den Fortbestand des Wirtschaftsgutes, sprich den Hof, sichern soll. „Bei der Verheiratung der Kinder wird der Hausvater auf das Altenteil gesetzt. So kommt es bei dem sogenannten Handstreich, der Feststellung des Leibgedings, der ihm zuzusprechenden Mittel zum Lebensunterhalt, manchmal zu recht erregten Szenen, namentlich wenn der alte Herr gar zu beharrlich auf seinen Forderungen besteht.“ (Unser Odenwald, 1914, S. 20.) Dieses Bild liegt auch gedruckt vor in: Seebach, 2003, Landpartien in den Odenwald, S. 16.

Fotograf/in

Leihgeber

Dr. Friedrich Maurer, Fotoalben im Besitz des Odenwaldklub e.V., Ortsgruppe Darmstadt (Fritz E. Müller)

Siehe auch

Nachnutzung

Bildrechte

Friedrich Maurer, Aus unserem Odenwald I (Besitz des Odenwaldklubs e.V., Ortsgruppe Darmstadt), Album I, Foto I/166.

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„„Der Handstreich, das Festsetzen des Leibgedings vor der Hochzeit“ – Langenthal, 1908“, in: Historische Bilddokumente <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/historische-bilddokumente/alle-eintraege/60-116_der-handstreich-das-festsetzen-des-leibgedings-vor-der-hochzeit-langenthal-1908> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/bd/60-116