Erste Leitsätze für die Eingliederung der Flüchtlinge

 

Ereignis

Was geschah

Von der „Arbeitsgemeinschaft Großhessischer Landkreise“ werden erste Leitsätze für die Eingliederung der Flüchtlinge festgelegt, die seit dem 4. Februar in Hessen eintreffen. „Ziel aller Hilfe für die Flüchtlinge muß sein, sie so schnell wie möglich wieder auf eigene Füße zu stellen und sie aus Fremden zu Einheimischen werden zu lassen“ (zitiert nach Chronik Hessens). Der Ausweisungsplan des Alliierten Kontrollrats vom 20. November 1945 sieht vor, dass Hessen 27 % der Heimatvertriebenen – das sind 607.500 Menschen aus Böhmen, Mähren, der Slowakei, dem Sudetenland und Ungarn – aufnimmt. Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle kommen 80.000 Flüchtlinge nach Hessen (Mai 1946). Deren Zustrom trifft zusammen mit einer aufgrund der Zerstörungen des Bombenkrieges ohnehin grassierenden Wohnungsnot, die nun noch verschärft wird. So waren die Städte Frankfurt, Kassel, Darmstadt und Hanau bereits ab Sommer 1945 für Evakuierte gesperrt worden. Im September 1950 zeigt eine Volkszählung, dass mittlerweile 720.000 Flüchtlinge und Vertriebene in Hessen leben.
(OV)

Bezugsrahmen

Nachweise

Literatur

Kalender

M
T
W
T
F
S
S
27
28
29
30
31
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
1
2
3
4
5
6
7

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Erste Leitsätze für die Eingliederung der Flüchtlinge, 2. Juni 1946“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/911_erste-leitsaetze-fuer-die-eingliederung-der-fluechtlinge> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/911