Gesetz zur Bildung des Landkreises Bergstraße im Volksstaat Hessen
Ereignis
Was geschah
Die im Zuge einer einschneidenden Verwaltungs- und Gebietsreform mit einem heute beschlossenen Gesetz1 angeordnete Aufhebung des südhessischen Kreises Bensheim der Provinz Starkenburg ermöglicht die Bildung des neuen Landkreises „Bergstraße“ (ab 1. Oktober 1938). Das Gebiet des bisherigen Kreises Bensheim wird dabei auf drei Nachbarkreise verteilt: den Kreis Heppenheim, der den größten Teil des aufgelösten Kreises Bensheim erhält, sowie die Kreise Darmstadt und Worms. Der Kreis Heppenheim wird zugleich Rechtsnachfolger des Kreises Bensheim und wechselt seinen Namen in Kreis Bergstraße. Als „Entschädigung“ für den verlorenen Kreissitz überträgt man der Stadt Bensheim die Kreisleitung der NSDAP.
(KU)
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Sachbegriffe
Nachweise
Fußnoten
- Gesetz über die Auflösung der Kreise Bensheim, Schotten und Oppenheim vom 7. April 1938, in: RBl, (1938), S. 37 f. ↑
Literatur
- HeBIS Geographische Zeitschrift: GZ; begr. von Alfred Hettner, Band 44 (1938), S. 229.
Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Landkreis Bergstraße (eingesehen am 7.4.2022)
- Wikipedia: Kreis Heppenheim (eingesehen am 7.4.2025)
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gesetz zur Bildung des Landkreises Bergstraße im Volksstaat Hessen, 7. April 1938“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/786_gesetz-zur-bildung-des-landkreises-bergstrasse-im-volksstaat-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/786