Benediktinerabtei Seligenstadt geht an Hessen-Darmstadt über

 

Ereignis

Was geschah

Im Rahmen der Säkularisierung wurde mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 die Benediktinerabtei Seligenstadt mit dem Oberamt Steinheim, beides ehemalige kurmainzische Besitzungen, Landgraf Ludwig X. von Hessen-Darmstadt (1753–1830) zugesprochen. Nachdem der hessische Regierungsrat Friedrich Justinian von Günderrode (1765–1845) im Dezember 1802 die zivile Inbesitznahme vorgenommen hatte, erfolgt die offizielle Aufhebung des Klosters am 1. April 1803. Die insgesamt 83 Personen, die im Kloster angestellt waren, erhielten neue Funktionen oder wurden mit Pensionszahlungen versorgt. Das Klosterinventar wurde versteigert oder nach Darmstadt transportiert (zum Beispiel die Bibliothek). Landgraf Ludwig X., ab 1806 Großherzog von Hessen, hatte zunächst geplant, die im 18. Jahrhundert prächtig ausgestattete Prälatur als Nebenresidenz zu nutzen, wozu es aber dann nicht kam. Die Klostergebäude wurden von der Verwaltung genutzt, in die Prälatur zog 1811 die Oberforstbehörde ein. Die Abteikirche wurde 1812 Pfarrkirche der Stadt Seligenstadt, wofür die alte Stadtpfarrkirche aufgegeben und später abgerissen wurde.
(UH)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Benediktinerabtei Seligenstadt geht an Hessen-Darmstadt über, 1. April 1803“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7247_benediktinerabtei-seligenstadt-geht-an-hessen-darmstadt-ueber> (aufgerufen am 25.11.2025)

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